Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht betrifft das unmittelbare Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.