Erbrecht

Das Erbrecht regelt die subjektiven Rechtsbeziehungen anläßlich

eines eingetretenen oder auch bevorstehenden Todesfalles

einer Person.

 

Erbschaft, Erbschaftsausschlagung, Testament, Testamentsvollstreckung,

Erbvertrag, Vermächtnis, Pflichtteil, Vorweggenommene Erbfolge,

 

Enterbung, Erbschaftsteuer, Stiftungen

sind nur einige Stichworte, die immer wieder bei Fragen des Erbrechts auftreten.

 

Durch vorsorgliche Rechtsberatung, bzw. Rechtsgestaltung hat der Erblasser viele

Möglichkeiten Einfluß auf die Folgen anläßlich seines Todes zu nehmen und die Weichen

zur Streitvermeidung und des Fortbestehens des Familienfriedens zu schaffen.

 

Nicht direkt zum Erbrecht gehörig, aber doch vielfältig in diesem Zusammenhang behandelt

werden auch Fragen über die rechlichen Beziehungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit.

 

Die Stichworte hier sind Vsorgevollmacht und Patientenverfügung bzw. Patiententestament.

 

Auch hier sollte rechtzeitig daran gedacht werden, Regelungen den eigenen Wünschen entsprechende

Regelungen zu treffen.