Erbrecht
Das Erbrecht regelt die subjektiven Rechtsbeziehungen anläßlich
eines eingetretenen oder auch bevorstehenden Todesfalles
einer Person.
Erbschaft, Erbschaftsausschlagung, Testament, Testamentsvollstreckung,
Erbvertrag, Vermächtnis, Pflichtteil, Vorweggenommene Erbfolge,
Enterbung, Erbschaftsteuer, Stiftungen
sind nur einige Stichworte, die immer wieder bei Fragen des Erbrechts auftreten.
Durch vorsorgliche Rechtsberatung, bzw. Rechtsgestaltung hat der Erblasser viele
Möglichkeiten Einfluß auf die Folgen anläßlich seines Todes zu nehmen und die Weichen
zur Streitvermeidung und des Fortbestehens des Familienfriedens zu schaffen.
Nicht direkt zum Erbrecht gehörig, aber doch vielfältig in diesem Zusammenhang behandelt
werden auch Fragen über die rechlichen Beziehungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit.
Die Stichworte hier sind Vsorgevollmacht und Patientenverfügung bzw. Patiententestament.
Auch hier sollte rechtzeitig daran gedacht werden, Regelungen den eigenen Wünschen entsprechende
Regelungen zu treffen.